Wir empfehlen, bei jeder Kreditkartenabrechnung die Belege sorgfältig zu überprüfen und Transaktionen, die ihnen fremd vorkommen, noch einmal zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass kein Missbrauch vorliegt.
Denn schnell kann es passieren, dass bei der Benutzung einer Kreditkarte über das Internet es Sicherheitslücken gibt. Wo, fragen Sie sich?
Einerseits beim Händler oder bei Ihnen lokal auf dem PC durch einen Virus oder einen Trojaner.
Sobald Sie also auf Ihrer Kreditkartenrechnung eine unberechtigte Buchung feststellen, informieren Sie das Kreditkarteninstitut oder Ihre zuständige Bank.
Doch wer zahlt bei einem Missbrauch? Sie, als Kunde oder die Bank?
Dazu gab es vor kurzem einen interessanten Gerichtsbeschluss.
Widerruft ein Bankkunde Geldüberweisungen, weil er die der Abbuchung zugrundeliegenden Einkäufe bestreitet, so ist es Sache des Geldinstituts zu beweisen, dass die Kreditkartengeschäfte von dem Kunden getätigt wurden – oder dass er für den Missbrauch der Kreditkarte verantwortlich ist. Kann das Geldinstitut keinen entsprechenden Beweis erbringen, so muss es dem Kunden den abgebuchten Betrag gutschreiben, so das Amtsgericht München in einem kürzlich veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil
Die Bank ist demnach in der Beweispflicht, Ihnen als Kunden nachzuweisen, dass sie daran Schuld waren, dass ein Missbrauch Ihrer Karte vorgenommen werden konnte.
Wenn Sie also darauf achten, dass sie Ihre Kreditkarteninformationen, insbesondere den Sicherheitscode nirgendwo niederschreiben und Ihr PC virenfrei ist, so sind Sie auf der sicheren Seiten und können damit rechnen, auch bei einem Betrugsfall Ihr Geld wiederzubekommen, bzw. mit der Abbuchung nicht belastet zu werden.
Weiterführende Informationen zu dem Fall und wie das Amtsgericht München entschied, finden Sie hier: Amtsgericht München – Kreditkartenbetrug (Az.: 242 C 28708/08)