Welche Bedeutung haben die sozialen Netzwerke für das Berufsleben?
Für einen Großteil der Bundesbürger sind soziale Netzwerke mittlerweile unentbehrlich geworden – und das über alle Altersklassen hinweg. In Deutschland beläuft sich die Zahl der aktiven Facebook-Nutzer beispielsweise derzeit auf ungefähr 25 Millionen. Mit ihrer Verbreitung und der nicht mehr ausschließlich privaten Nutzung werden die sozialen Netzwerke auch für das Berufsleben immer wichtiger. Arbeitgeber achten mittlerweile verstärkt darauf, dass Mitarbeiter Erfahrungen im Umgang mit Facebook & Co. vorzuweisen haben, was mitunter auch den Auswahlprozess bei Bewerbungen beeinflusst. „Eine Nutzung dieser Medien und der kompetente Umgang damit werden in einer Direktversicherung sicherlich positiv bewertet„, betont Frank Roth, Leiter der Unternehmenskommunikation der Ergo Direkt Versicherungen.
Social Networking für die Karriere
Das Fürther Unternehmen ist selbst gut in den sozialen Medien vertreten. Neben einem YouTube-Kanal gibt es auch eine entsprechende Facebook-Seite. Frank Roth erklärt dazu: „Aufgrund dieser starken mobilen Aktivitäten gibt es bei uns spezielle Tätigkeitsbereiche, in denen der Umgang mit Social Media einfach dazugehört. Dazu zählen etwa das E-Business und die Unternehmenskommunikation sowie der Kundenservice, der die Beratung über Skype durchführt.“ Wer sich auf eine solche Stelle bewirbt und dabei Affinität zu den sozialen Medien vorweisen kann, sammelt also Pluspunkte. In anderen Bereichen der Direktversicherung, wie etwa der Rechtsabteilung oder der Leistungsabwicklung, sind Erfahrungen im Umgang mit sozialen Medien dagegen weniger von Bedeutung.
Soziale Netzwerke zielgerichtet einsetzen
Grundsätzlich empfiehlt Roth, soziale Netzwerke zielgerichtet einzusetzen. So ist es im businessorientierten Xing beispielsweise sinnvoll und wichtig, die eigenen Skills und Stärken möglichst sachlich zu präsentieren. In Facebook hingegen kann man sich ruhig etwas „persönlicher“ darstellen. Dabei sollte man dennoch ein gewisses Maß an Vorsicht walten lassen und seinen Auftritt im Netz immer wieder kontrollieren und hinterfragen. „Das Internet vergisst nichts. Deshalb sollte man sich immer fragen, ob man auch in vielen Jahren noch hinter dem stehen kann, was man an Daten, Meinungen, Fotos und Videos hinterlassen hat„, warnt Frank Roth.
Urheberrechte wahren – auch im Internet
Wer in den sozialen Medien agiert, sollte immer daran denken, dass diese keinen rechtsfreien Raum darstellen. Auch in Facebook und Co. müssen daher die Persönlichkeits- und Urheberrechte anderer gewahrt werden. Das kostenlose Herunterladen von Filmen, Liedern oder Computerspielen im Web ist in der Regel illegal. Daher können Rechtsanwälte im Namen der Rechteinhaber auch Abmahnungen verschicken und für den unrechtmäßigen Download mitunter hohe Geldsummen einfordern. Insbesondere Internet-Tauschbörsen sind dabei gefährlich: Durch das öffentliche „Teilen“ von Inhalten wie Musikfiles und Videos macht man diese Inhalte anderen Personen zugänglich – eine Handlung, die nur durch den Rechteinhaber selbst vorgenommen werden darf.
Rechtliche Fragen frühzeitig abklären
Der Datenschutzbeauftragte der Ergo Direkt Versicherungen, Malte-Michael Kaspar, betont, dass auch vermeintlich harmlose Partyfotos mit Freunden nicht ohne deren vorherige Einwilligung in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden dürfen: „Die Verbreitung ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten und somit nur mit Zustimmung gestattet. Theoretisch könnten die Betroffenen Unterlassungsansprüche stellen.“
Genauso verboten ist es übrigens, Bilder aus dem Internet auf dem eigenen Facebook-Profil zu posten. „Das Kopieren von Bildern aus dem Netz ist ein Verstoß gegen die Rechte desjenigen, der das Bild hergestellt hat„, erläutert Kaspar. Möchte man solche Bilder dennoch nutzen, sollte man vorher dringend klären, wer der Rechteinhaber ist, und diesen um Erlaubnis bitten.
Auch wenn man beispielsweise ein eigenes Video mit Musik unterlegen möchte, darf man dazu nicht einfach Musik von öffentlichen Plattformen wie YouTube verwenden. Tut man es dennoch, drohen auch hier Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen des Urhebers. In diesem Zusammenhang weist der Datenschutzexperte Kaspar auch darauf hin, dass Stadtpläne ebenfalls urheberrechtlich geschützt sind. Auch wenn diese vielfach im Internet zu finden sind, sollte man sich unbedingt die Genehmigung des entsprechenden Anbieters einholen, bevor man sie beispielsweise für eine Wegbeschreibung auf der eigenen Facebook-Seite bereitstellt.